
Herzlichen Dank für Eure Unterstützung!
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Spenderliste
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Zuwendungsbescheinigungen: Diese werden vom Förderverein nur für Spenden in Höhe von 50,00 Euro oder höher ausgestellt. Gem. § 50 Abs. 2 EStDV reicht für Zuwendungen, die 200 € nicht überschreiten, der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts als Nachweis gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung aus. In diesen Fällen bittet der Förderverein die Spender darum, keine gesonderte Spendenquittung anzufordern, um den entstehenden Verwaltungsaufwand zu minimieren. Für eine Zuwendungsbestätigung bitten wir Sie Name und Anschrift bei der Spende mit anzugeben.
• Rotaract-Club Amberg Email: amberg@rotaract.de • Förderverein der Rotaract Clubs deutscher Distrikte e.V.
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